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Schulprogramm

Auszüge aus dem
SCHULPROGRAMM
der Johannes-von-der-Hardt-Schule Bilstein
Grundschule der Stadt Lennestadt

Leitbild der Grundschule Bilstein

1. Erziehungs- und Bildungsauftrag

Die Zielfunktion unserer Schule ist das Wohl des Kindes. Diesem Ziel ordnen sich alle schulischen Entscheidungen unter. Besondere Beachtung muss diese Intention in Konfliktfällen finden.

Dabei geht die Schule von der Erkenntnis aus, dass die Kinder der heutigen Zeit bei ihrer Persönlichkeitsfindung einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt sind. In vielen Familien sind die traditionellen Strukturen in Auflösung begriffen oder nicht mehr vorhanden. Kinder sind gewaltverherrlichenden und verrohenden Medien ausgesetzt. Kinder sind Opfer von Gewalt: und ungünstiger sozialer Umstände.

Ein wesentliches Ziel unserer Schule besteht darin, alle Schülerinnen und Schüler, gerade und besonders diejenigen, deren Familien ihnen nur wenig Lebenshilfe und Startchancen geben können, in ihren Begabungen zu fördern und Ihre Defizite zu mindern.

Ein weiteres Ziel besteht in der Vermittlung der allgemeinen Werte unserer Gesellschaft. Das Gleichheits- und Toleranz-prinzip des Grundgesetzes findet in diesem Zusammenhang seine besondere Beachtung, da die gesamte Schülerschaft im Rahmen des Unterrichts und der Erziehung immer wieder mit diesen Prinzipien konfrontiert wird.

Schule ist Teil der Gesellschaft. Grundtugenden haben in der Gesellschaft Funktion und Sinn. Höflichkeit, Freundlichkeit, gegenseitige Hilfe und Vertrauen als Grundlagen menschlichen Zusammenlebens und als Voraussetzung für Kollegialität, sind nicht nur für das tägliche Schulleben von Belang. Umgangsformen, wenn sie täglich eingeübt werden, entwickeln sich zu Selbstverständlichkeiten und helfen den jungen Menschen auch beim Umgang miteinander und im täglichen Leben.

Die Summe aller Ziele mündet in den Auftrag der Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen, der Erziehung zur Toleranz und Verantwortung, zur Beachtung von vereinbarten Normen, Ordnungen und Regeln. Diese Erziehung beachtet und respektiert die individuelle Entwicklung des einzelnen Schülers auf der Basis des gemeinsamen Lebens und Lernens.

 

2. Erzieherische Grundsätze

Die erzieherischen Grundsätze unserer Schule basieren auf der Landesverfassung, dem Schulmitwirkungsgesetz, der Allgemeinen Schulordnung und der Allgemeinen Dienstordnung. Sie werden ergänzt und modifiziert durch die Konferenzbeschlüsse der letzten Jahre. Das Prinzip der pädagogischen Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer wird durch keinen dieser Beschlüsse in Frage gestellt.

Die in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer informieren sich gegenseitig über Verhaltens-auffälligkeiten der Schülerinnen und Schüler. Sie sprechen sich gemeinsam über Reaktionen und Maßnahmen, Elterninformationen etc. ab. Sie bemühen sich um Schlichtung von Konflikten und um Abbau von Aggressionen und beschränken die pädagogischen Maßnahmen nicht auf oberflächliche Strafaktionen. In Fällen von Dauerkonflikten und ständigem Fehl-verhalten versuchen sie, den Konfliktursachen auf den Grund zu gehen. Insgesamt gelten ihre Bemühungen einer friedlichen und entspannten Atmosphäre an der Schule.

In Fragen der Erziehung lässt sich unsere Schule von abgesprochenen Grundsätzen leiten, die in der Schul- und Klassenordnung ihren Niederschlag gefunden haben. Diesen liegt die grundsätzliche Einsicht zugrunde, dass ein gemeinschaftliches Lernen und Zusammenleben die Einhaltung vereinbarter Regeln zwingend erfordert. Wer diese Regeln bewusst verletzt, erweist sich vorübergehend als nicht gemeinschaftsfähig in der schulischen Lern- und Lebensgemeinschaft. Die Schule stellt nach einer gewissen Zeit der Eingewöhnung an jede Schülerin und an jeden Schüler den Anspruch auf Einhaltung der schulischen Ordnung, ohne die ein kontinuierliches und angstfreies Lernen nicht möglich ist.

Insbesondere sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Gewaltakte und Rücksichtslosigkeiten werden grundsätzlich nicht geduldet.

2. Die Schule geht bei der pädagogischen Einflussnahme nach einem abgestuften Modell vor. Dieses beinhaltet: Gespräch/Beratung, Ermahnung - Rüge/Tadel - häusliche Nacharbeit - Nacharbeit unter Aufsicht - schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten (mündliche oder telefonische Mitteilung erfolgt bereits in der Anfangsphase) Je nach Sachverhalt wird frühzeitig das Jugendamt informiert oder die Hilfe des schulpsychologischen Dienstes in Anspruch genommen.

3. Alle Maßnahmen müssen dergestalt sein, dass sie keine Persönlichkeitsrechte des betroffenen Schülers verletzen nach dem Prinzip ,,Ich akzeptiere dich, aber nicht deine Tat!"

4. Der Schutz der Gestörten, der Belästigten, der Geängstigten steht im Vordergrund . Diese Schülerinnen und Schüler werden zum Wahrnehmen ihrer Persönlichkeitsrechte aufgefordert, und sie werden dabei aktiv unterstützt.

5. Der Störer, der Täter muss zur Einsicht in sein Fehlverhalten geführt werden und nach dem Modell des Täter-Opfer-Ausgleichs (Schlichtung) nach seinen Möglichkeiten den Frieden wiederherstellen bzw. den Schaden wieder gutmachen.

6. Erziehungsmaßnahmen müssen mit Konsequenz durchgeführt werden, d. h. die Schüler müssen wissen, dass Verstöße gegen die Schulordnung Folgen nach sich ziehen.

7. Die Erziehungsberechtigten werden in den Erziehungsprozess intensiv eingebunden. Das gilt sowohl für die Eltern der betroffenen Störer/Täter als auch für die Eltern der Gestörten/der Opfer.

8. Mit der Schulpflegschaft findet ein enger und vertrauensvoller Austausch über alle Fragen der Erziehung statt.

 

3. Prinzipien des Lehrens und Lernens

Die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Bilstein bemühen sich darum, dass Lernen in angstfreier Atmosphäre stattfinden kann und dass die natürliche Lernfreude der Kinder erhalten bleibt. Ihr Bemühen gilt einem modernen, methodisch und medial abwechslungsreichen sowie differenzierenden Unterricht, der den Kindern - je nach individueller Fähigkeit - auch Leistung abverlangt. Sie beurteilen die Kinder nach individuellen Lernfortschritten, beachten dabei das Prinzip der ermutigenden Erziehung und Leistungsbewertung und vermeiden eine frühzeitige Stigmatisierung der Schüler in Leistungskategorien. Das schließt jedoch eine explizite Benennung von Lerndefiziten keineswegs aus.

Die Basis für ganzheitliches Lernen, das die Arbeit in der Grundschule prägen und erfüllen soll, sind folgende fünf Prinzipien

  • Kindgemäßheit
  • Erfahrungsorientierung
  • Eigentätigkeit
  • Mitgestaltung
  • Lernen in Sinnzusammenhängen
  • Methoden

3.1 Kindgemäßheit
Kinder lernen durch Miterleben und Nachvollziehen, durch spielerisches Erkunden und Experimentieren. Sie lernen im sozialen Kontakt miteinander und voneinander. An diese kindlichen Lernformen muss das schulische Lernen anknüpfen und allmählich zu systematischeren Lernformen hingeführt werden.

Insbesondere am Schulanfang sollten den Kindern vertraute Formen des alltäglichen Lebens, Lernens und Arbeitens auch in der Schule begegnen. Das setzt u.a. einen permanenten und vor der Einschulung besonders intensiven Kontakt mit den Kindergärten in Bilstein und Kirchveischede voraus. Ein Besuch der Kindergärten durch die (den) jeweils künftige(n) Klassenlehrerin (Klassenlehrer) mit dem Ziel des Kennenlernens der Schulanfänger gehört zu den Standardaufgaben des Kollegiums.

Besonders Schulanfänger lernen sehr stark personenbezogen. Für sie stellt die Klassenlehrerin (der Klassenlehrer) neben den Eltern die wichtigste Bezugsperson dar, der (dem) sie völlig vertrauen. Die Kolleginnen und Kollegen der Grundschule Bilstein versuchen, diesem Vertrauen gerecht zu werden. Die Kinder sollten sich in der Schule geborgen fühlen.

3.2 Erfahrungsorientierung
Schule ist ein Ausschnitt der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler, Die Schülerinnen und Schüler sind geprägt von ihren Lebensbedingungen und -erfahrungen. Diese Bedingungen und Erfahrungen sind die Voraussetzungen für das schulische Lernen. Sowohl die sachlichen Lehr- und Lerninhalte als auch die Schaffung eines positiven emotionalen Umfeldes werden von ihnen bestimmt. Grundlage und Ziel des fachlichen und fächerübergreifenden Lernens ist es, den Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, die Alltagserfahrungen zu reflektieren, sich mit der Lebenswirklichkeit kritisch auseinander zu setzen und darüber hinaus neue Erfahrungen zu erwerben.

Die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler wird heutzutage verstärkt durch audiovisuelle Medien geprägt. Haltungen, Informationen, Kenntnisse und Einsichten werden durch diese Medien vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler zur kritischen Auseinandersetzung zu veranlassen und sie zu einer sinnvollen Nutzung des Medienangebots zu führen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Medien selbst Bestandteil des Unterrichts sind.

Die in der Schule neu gewonnenen Erfahrungen dürfen sich nicht auf rein kognitive Aspekte beschränken. Bewegungser-fahrungen und soziale Erfahrungen gehören ebenso dazu wie das Lernen mit allen Sinnen.

Am Schulbeginn muss den Kindern genügend Zeit und Raum zur Sammlung erster schulischer Erfahrungen zur Verfügung stehen, insbesondere für das Kennenlernen der schulischen Zeiteinteilung und den schulischen Aufgabenstellungen und Arbeitsformen.

3.3 Eigentätigkeit
Die Grundschule muss die Kreativität und Eigentätigkeit der Kinder fördern, wo immer sich Möglichkeiten bieten. Die eigenständige Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand ist dem lehrerzentrierten Unterricht stets vorzuziehen. Wochenplanunterricht und Freie Arbeit bieten dazu ideale Voraussetzungen. Entdeckendes Lernen und eigenständiges Gestalten sollten an der Grundschule Bilstein zu den favorisierten Arbeitsformen zählen.

3.4 Mitgestaltung
Die Lernsituationen sollten so gestaltet sein, dass die Kinder zunehmend in die Lage versetzt werden mitzudenken, mit-zuplanen und mitzugestalten. Diese Mitwirkung bezieht sich methodische und mediale und - mit Einschränkungen - auch auf inhaltliche Unterrichtsentscheidungen.

3.5 Lernen in Sinnzusammenhängen
Bloße Wissensvermittlung und bloßes Verhaltenstraining durch mechanisches Einüben und Einprägen sollte vermieden werden. Die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten muss auf Einsicht und Sinnstiftung beruhen. Sie setzen Kinder in die Lage, ihre Lebenswirklichkeit zu erkunden, zu gestalten und zu deuten. Lernen sollte immer in sinnvollen Zusam-menhängen erfolgen und möglichst anwendungsbezogen sein. Diesem Ziel dient eine jährliche Projektwoche an der Grundschule Bilstein zu einem per Konferenzbeschluss festgelegten Thema.

3.6 Methoden
Grundsätzlich gilt: Niemandem im Kollegium werden bestimmte Methoden und Arbeitsformen aufgezwungen

 

4. Lehrerinnen und Lehrer

4.1 Leitbild des Lehrers
Der Lehrer ist nicht mehr Wissensvermittler und Beurteiler im traditionellen Rollenverständnis, der den Kindern etwas beibringt und deren Reproduktionen anschließend beurteilt, sondern eher Wegbereiter und Initiator von Lernprozessen. Er stellt die Bedingungen her, unter denen Kinder sich Inhalte möglichst selbstständig erarbeiten können. Bei diesen Lern- und Übungsprozessen steht er als Berater und Helfer zur Verfügung. In Kontinuität der pädagogischen Tradition setzt er weiterhin Verhaltens- und Lernnormen sofern diese nicht durch Lehrpläne oder Vereinbarungen vorgegeben sind.

Diesem Leitbild stimmen alle Mitglieder des Kollegiums an unserer Schule zu.

4.2 Funktion von Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern
Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer prägt die Struktur und das Lehr- und Lernklima der Klasse.

Durch eine Reihe von Maßnahmen soll sich die Identifikationsmöglichkeit des Einzelnen mit der Klassengemeinschaft erleben. Dies kann auch zur Prävention von Gewalt an der Schule beitragen. Folgende Maßnahmen werden im Einzelnen durchgeführt:

Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer

  • unterrichtet mindestens 12 Stunden in der eigenen Klasse.
  • leitet die Klasse möglichst von der Einschulung bis zur Entlassung. Allerdings kann mitunter auch ein Klassenlehrerwechsel sinnvoll sein, abgesehen von der Notwendigkeit eines Wechsels bei Änderung personeller und sachlicher Gegebenheiten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Klasse kann aus dem Kontinuitätsprinzip nicht abgeleitet werden.
  • hält Kontakt zu Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie zu Fachlehrerinnen und Fachlehrern. Durch die besonderen Kenntnisse der Klassenstruktur hat sie bzw. er eine besondere Beratungsfunktion.
  • bemüht sich in pädagogischen Gesprächen, die auftretenden Probleme rechtzeitig zu lösen. Wenn nötig, wird die Schulleitung informiert.
  • sollte Humor, Einfühlungsvermögen, Verständnis und Kooperationsbereitschaft besitzen.
  • feiert mit den Schülerinnen und Schülern (z.B. Weihnachten, Karneval, Geburtstage). Dies ist zur Pflege des Klassenklimas unbedingt erforderlich!
  • sorgt für eine angemessene Gestaltung des Klassenraumes, damit eine positive Lernatmosphäre entstehen kann. Sie (Er) ist für die Ordnung in der Klasse verantwortlich.
  • organisiert in regelmäßigen Abständen Wandertage bzw. Klassenfahrten und sorgt für deren Durchführung.

 

5. Bekenntnisschule

Die Grundschule Bilstein ist eine katholische Bekenntnisschule. Dennoch nimmt sie Kinder aller Konfessionen und konfessionslose Kinder auf. Im heimischen, ländlichen Raum gibt es zur örtlichen Schule keine echte Alternative. Deshalb werden die nicht-katholischen Kinder nicht gezwungen, an allen bekenntnisgebundenen Veranstaltungen teilzunehmen. Es gilt das Prinzip „Toleranz“. Laut Konferenzbeschluss vom 09.09.1996 brauchen nicht-katholische Kinder nicht am katholischen Schulgottesdienst teilzunehmen. Die evangelischen Kinder besuchen den evangelischen Religionsunterricht. Die Eltern der konfessionslosen Kinder müssen sich entscheiden ob ihre Kinder am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Evangelische wie auch andersgläubige Kinder müssen nicht dem katholischen Religionsunterricht beiwohnen. In einer Religionsstunde (kath. Rel.) pro Woche dürfen sie nach Hause gehen oder später kommen, sofern diese Stunde eine Eckstunde im Plan ist. In den übrigen (der anderen) Religionsstunden werden sie im Klassenraum anderweitig beschäftigt oder besuchen den Unterricht einer anderen Klasse.

 

6. Evaluation

Vereinbarte Regeln, Ordnungen und Maßnahmen werden ständig in Konferenzen überprüft. Vergleichsarbeiten dienen der Sicherung eines einheitlichen Standards, dessen Anstrebung mit individuellen Methoden auf unterschiedlichen Wegen von jedem Kollegiumsmitglied erwartet wird. Wird der Standart nicht erreicht, erfolgen gemeinsame Überlegungen zu Ursachen und Abhilfen (Konferenzthema).

In die Evaluation soll u.a. ein Elternfeedback in Form eines Fragebogens einfließen. Die Daten werden im Turnus von zwei Jahren erhoben. Darin werden Eltern um Qualitätseinschätzung unserer Schule gebeten.

 

7. Motto der Grundschule Bilstein

Die Namensgebung (Johannes-von-der-Hardt) und das Alter der Schule (Gründung 1653) legen einen historischen Bezug nahe. Die Schule steht im Zeichen der Burg Bilstein und ist ihrem Gründer - Burgverwalter und Rentmeister Johannes von der Hardt - verpflichtet. Dieser sah schon vor über 350 Jahren die Aufgabe der Schule darin, die Kinder zu kritischen und wissenden Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen.

Der historische Aspekt findet in Darstellungen im und am Schulgebäude seine konkrete Ausgestaltung.

 

8. Pädagogische Moden

Die Geschichte der Pädagogik lehrt: Viele Neuerungen inhaltlicher, methodischer und organisatorischer Art verschwinden sang- und klanglos wieder. Entweder funktionieren sie nicht, weil sie die Wirklichkeit partiell ausblenden oder sie erweisen sich als ineffizient oder sie zeigen unbeabsichtigte Folgen. Erkennbar unsinnige Moden werden an der Grundschule Bilstein aus Verantwortung gegenüber den Kindern nicht übernommen. Dazu gehören u.a. Rechenkonferenzen, verpflichtende Lerntagebücher, Ausschließlichkeit offener Unterrichtsformen, Individualisierung des gesamten Unterrichts. Mitunter scheitern selbst behördliche Empfehlungen und Vorgaben an den Bedingungen unserer kleinen Schule, beispielsweise die Einrichtung von Lernstudios.

Damit sind keineswegs behutsame und organische Reformen und Entwicklungen ausgeschlossen. Aber sie müssen zu den Bedingungen unserer Schule und zu den hier unterrichtenden Lehrpersonen passen.

 

9. Baustellen

Schule unterliegt dem ständigen gesellschaftlichen Wandel und muss sich anpassen. Über diesen allgemeinen Auftrag hinaus gibt es eine Reihe konkreter Erfordernisse – zum Teil resultierend aus behördlichen Vorgaben – die nicht oder noch nicht in wünschenswertem Maße realisiert sind. Dazu zählen:

  • Kooperation innerhalb des Kollegiums (methodischer Austausch)
  • Inhaltliche Absprachen zwischen Klassenlehrer(in) und Fachlehrer(in)
  • Schulinterne Vergleichstests für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Religion, Musik in allen Klassen
  • Einrichtung von Helfersystemen in allen Klassen
  • Arbeitspläne zur inhaltlichen Umsetzung der neuen Richtlinien und Lehrpläne (Wie müssen Unterrichtsthemen und Lerninhalte strukturiert und vorbereitet werden, damit ein Höchstmaß an individueller und selbst gesteuerter Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand bei den Schülern stattfindet?)
  • Überprüfung von Methoden und Arbeitsformen in Bezug auf Lerneffizienz

 

 

 

 

 

Schulleben

Schulanfang, Schuleingangsphase

Vor der Einschulung sollen die Schulanfänger noch während der Kindergartenzeit Kontakt mit der Schule aufnehmen. Das geschieht neben dem Besuch der künftigen Klassenlehrerin (des künftigen Klassenlehrers) u.a. durch den Besuch der entsprechenden Kindergartengruppen in der ersten Klasse.

Die weitere Zusammenarbeit Schule/Kindergarten wird durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt.

Am Einschulungstag werden die Schulanfänger und ihre Eltern in der Schule mit einem kleinen Begrüßungsprogramm, zu dem alle Klassen beitragen, empfangen. Während die Kinder ihre erste Unterrichtsstunde erfahren, werden die Eltern der Schulanfänger von einigen Eltern der vierten Klassen in einem freien Klassenraum bewirtet (Kaffee, Gebäck). Ein Teil des Erlöses aus der Bewirtung bildet den Grundstock der Klassenkasse in der Anfängerklasse.

In das Zeitraster der Schule müssen die Anfänger noch hineinwachsen. In den ersten Schulmonaten brauchen sie auch außerhalb der Hofpausen Gelegenheit, ihren Bewegungsdrang auszuleben. Sofern erforderlich dürfen die Erstklässler nach jeder Unterrichtsstunde den Pausenhof aufsuchen.

Die ersten Schulwochen prägen sehr stark die Einstellung der Kinder zur Schule und zum Lernen. Behutsame und individuell abgestufte Anforderungen helfen frühzeitige Enttäuschungen zu vermeiden.

Die Einführung der flexiblen Schuleingangsstufe führt zu einer starken Heterogenität hinsichtlich des Alters, der Lernausgangslage und der sozialen Kompetenz. Gleichzeitig soll in dieser Phase ein Höchstmaß an individueller Förderung stattfinden. Diese Anforderungen sind von einer Lehrkraft allein nicht zu ewältigen.

Um die heterogenitätsbedingten Belastungen zu beschränken, bleiben die Jahrgangsklassen 1 und 2 erhalten.

Dennoch wird mit folgenden organisatorischen, methodischen und inhaltlichen Maßnahmen ein flexibler Durchlauf der Eingangsstufe (ein bis drei Jahre) garantiert:

  • Vor der Einschulung findet ein regelmäßiger Austausch mit den Kindergärten in Kirchveischede und Bilstein in Form von gemeinsamen Konferenzen, Projekten, Schulbesuchen der Kindergartengruppen und Kindergartenbesuch des Schulkollegiums statt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung werden bei beobachteten Defiziten einzelner Kinder in Kooperation mit den Erziehrinnen Förderpläne formuliert und den Eltern durch die Schule zugeleitet.
  • Die Lehrkräfte in den Klassenstufen 1 und 2 kooperieren eng miteinander. Inhaltliche und methodische Absprachen sind unerlässlich. Teamarbeit ersetzt die individuelle Einzelarbeit.
  • Im Wesentlichen erfolgt die individuelle Förderung im Rahmen des Klassenunterrichts. Dabei wird der Unterricht so organisiert, dass schneller lernende Kinder nicht nur zusätzliche Übungsangebote erhalten, sondern insgesamt im Lehrplan schneller vorangehen können. Analog gilt dieses Prinzip für langsamer lernende Kinder. Im Fach Deutsch wird der individuelle Lernfortschritt durch Verwendung von Anlauttabellen, einer Fibel mit differenzierenden Leseangeboten und zusätzlichen Leselernheften realisiert. Im Fach Mathematik wird mittels selbst entwickelter Punktfelddarstellungen schon in den ersten Schulmonaten der Zahlraum angebotsweise bis 100 erweitert, wobei auch die Darstellung und Einübung des kleinen Einmaleins einbezogen wird. Eine solche Niveaudifferenzierung soll vorrangig themengleich praktiziert werden. Zieldifferenzierung hat also Vorrang vor Themendifferenzierung.
  • Diese innere Differenzierung ist nur zu leisten mit einem regelmäßigen und erheblichen Anteil an offenen Unterrichts- und Arbeitsformen, wie z.B. Wochenplan- und Freiarbeit, Stationslernen, Projekt- und Werkstattarbeit zumindest in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch hier Niveaudifferenzierung nicht nur  in Form zusätzlicher Übungen erfolgt. Nur durch solche selbstgesteuerten Lernformen  ist der notwendige Grad an Differenzierung und Individualisierung erreichbar. Andererseits müssen offene Unterrichtsformen mit Rücksicht auf wenig motivierte Kinder zeitlich beschränkt bleiben.
  • Auch bei Lernstandsüberprüfungen muss sich diese Differenzierung niederschlagen. Es gibt in der Schuleingangsstufe keine einheitlichen Tests. Leistungsüberprüfungen müssen stets niveaudifferenziert durchgeführt werden. Die Lernfortschritte sind für jedes Kind in Form von schuleinheitlichen Kontroll- und Beobachtungsbogen festzuhalten.
  • Der Stundenplan ist so organisiert, dass der Förderunterricht und der Unterricht in den Kernfächern in den Klassenstufen 1 und 2 parallel liegt. Kinder, deren Lerntempo erheblich von der Norm abweicht, können zeitweilig, insbesondere im Förderunterricht die Klassenstufe wechseln. (Förderung nach dem „Drehtür-Modell“)
  • Schnell lernende Kinder können bei eigenem Einverständnis und bei Einverständnis der Eltern ihre Klasse dauerhaft verlassen, sobald ihr Lernstand in allen Kernfächern dem der höheren Klasse entspricht. Langsam lernende Kinder wechseln zu einem lernpsychologisch und fachdidaktisch geeigneten Zeitpunkt dauerhaft in die erste Klasse.
  • Für einen dauerhaften Wechsel der Klassenstufe ist ein Beschluss der Klassenkonferenz der abgebenden Klasse notwendig und bindend.

 

Übergang, Beratung

Zur Entscheidungsfindung im Hinblick auf den Besuch einer weiterführenden Schule werden die Eltern intensiv beraten. Für die spezielle Beratung gilt folgendes Konzept:

1. Allgemeine Information über die weiterführenden Schulen durch den Schulleiter im Zusammenhang mit der ersten Klassenpflegschaftsversammlung oder im Oktober.

2. Elternsprechtag im November.

3. Beratungsgespräche im Januar. Der Inhalt und das Ergebnis der Beratung werden im Form einer Checkliste protokolliert und finden ihren Niederschlag in der „Begründeten Empfehlung“ als Anlage zum Halbjahreszeugnis.

4. Als Hilfe für eine Übergangsempfehlung dient eine allgemeine Kriterienliste.

 

 

Feste, Feiern

Feiern, Feste, Veranstaltungen
Feste, Feiern und Veranstaltungen fördern und pflegen das Schulklima. Sie bieten Gelegenheiten, die Schülerinnen und Schüler in anderer Umgebung kennen zu lernen. Zum anderen bieten die Vorbereitungen und Durchführungen solcher Veranstaltungen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten, ihre kreativen Kräfte und Fähigkeiten außerhalb des normalen Unterrichts zu entfalten.

 

Regelmäßige Veranstaltungen

  • Schulfest - alle 4 Jahre . Das Schulfest soll stets unter einem bestimmten Motto oder Thema stehen.
  • Gemeinsame Karnevalsfeier aller Kinder mit Prinzenproklamation und Schülerprinzenrede (Lüttecke Fastnacht)
  • Sportfest (statt der üblichen Bundesjugendspiele) am Ende eines Schuljahres auf dem Sportplatz mit Bewirtung durch die Eltern. Die Übungen sollen so ausgewählt sein, dass auch unsportliche Kinder eine Urkunde bekommen können.
  • Adventssingen in der Vorweihnachtszeit. An jedem Montag in der Adventszeit treffen sich zu Beginn desUnterrichts alle Klassen unter dem Adventskranz zu einer kleinen gemeinsamen Feier (Gedichtvorträge, Lieder, instrumentale Beiträge).
  • Aufführungen im Altenheim. Vorwiegend in der Vorweihnachtszeit besucht eine Delegation von Kindern aus allen Klassen das Altenheim in Bilstein zwecks Aufführung kleiner Spielstücke.
  • Weihnachtsfeier am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien. Alle Klassen tragen zu der gemeinsamen Feier bei.
  • Klassenfeste und gemeinsame Aktionen mit Eltern und Kindern. Solche Veranstaltungen finden klassenintern statt und erfordern die Mithilfe und Initiative der Eltern.
    • Die Schulkonferenz vom 08.06.2006 beschließt zum Genuss alkoholischer Getränke bei Schul- und Klassenfesten einstimmig:
      Bei Schul- und Klassenfesten wird den Eltern der Genuss von alkoholischen Getränken in geringen Maßen gestattet.
      Als alkoholisches Getränk ist nur Bier erlaubt.
      Der Ausschank wird auf maximal 3 Stunden beschränkt.
      Klassen- und Schulfeste sind so zu organisieren, dass das Ende der Ausschankzeit auch gleichzeitig das offizielle Ende der Schulveranstaltung ist.
      Im Schulgebäude darf nicht geraucht werden.

  • Theaterbesuch; Im Rahmen des Kindertheaterprogramms der Kulturgemeinde Hundem-Lenne besucht die Schule möglichst einmal im Schuljahr eine Aufführung. Der Besuch weiterer Theateraufführungen auch außerhalb Lennestadts bleibt der Initiative der einzelnen Klasse überlassen.
  • Schulgottesdienste finden in einem regelmäßigen Turnus statt. Die Klassen 3 und 4 haben im Durchschnitt  alle zwei Wochen, die Klassen 1 und 2 einmal im Monat Schulgottesdienst. Darüber hinaus können bei besonderen Anlässen zusätzliche Gottesdienste mit allen Kindern stattfinden. Die Schulgottesdienste sollen vorbereitet sein, wobei die Kinder in die Vorbereitung einzubeziehen sind. Nach Möglichkeit werden die schuleigenen Liederhefte im Schulgottesdienst benutzt. Jede Kollegin und jeder Kollege ist angehalten, das Liederheft zu ergänzen und zu verbessern.

 

 

Projektwoche

Projekt- und schwerpunktorientiertes Arbeiten sollte bei der klasseninternen Unterrichtsorganisation Berücksichtigung finden.

Darüber hinaus wird an der Grundschule Bilstein einmal im Schuljahr eine gemeinsame, klassenübergreifende Projektwoche durchgeführt. Diese Woche steht unter einem per Konferenzbeschluss festgelegten Thema. Nach Möglichkeit sollen zur Bearbeitung der Projektthemen die Klassenverbände zeitweilig aufgelöst werden. Möglichst viele Lernbereiche sind bei der Erarbeitung des Projekts einzubeziehen.

Die Projektwoche endet mit einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung und Präsentation der Ergebnisse.(möglichst mit Teilnahme der Eltern).

Ein wichtiger Aspekt der Projektwoche ist das Gemeinschaftserlebnis, das Bewusstsein, gemeinsam an einer Sache gearbeitet und gelernt zu haben.

 

 

Arbeitsgemeinschaften

Sofern es Stundenplan und personelle Besetzung erlauben, werden Arbeitsgemeinschaft eingerichtet. Hier werden zusätzliche Lerninhalte aus dem musischen (Kunst-, Werk-, Flötengruppe) dem sprachlichen Bereich (Theater)  und dem sportlichen Bereich angeboten. Nach Möglichkeit soll für die vierten und dritten Klassen die Wahl einer Arbeitsgemeinschaft obligatorisch, für die ersten und zweiten Klassen fakultativ sein.

Insbesondere die musische Bildung hat sich als sehr wertvoll erwiesen. Zum einen leisten instrumental geschulte Klassen einen wesentlichen Beitrag bei Präsentationsgelegenheiten. Zum anderen gibt es nachweislich Synergieeffekte mit anderen Lernbereichen. Musikalische Förderung ist ganzheitliche Förderung. Deshalb sollen möglichst viele Klasseen mit Blockflöten ausgestattet werden und regelmäßig Übungsstunden im Blockflöten erhalten. Auch wenn aus stundenplantechnischen und personellen Gründen keine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet werden kann, ist Flötenunterricht im Rahmen des Musikunterrichts anzubieten.

 

 

Schulhofgestaltung, Pausensport

In den Pausen stehen den Kindern Bewegungsangebote zur Verfügung. Fußball und Basketball sind nur in der vorgesehenen Zone erlaubt. Zum Schulhof gehört auch der angrenzende Waldhang mit der Rutsche und dem Waldpfad sowie der die mit Kiesbelag ausgestattete Spielzone. Es ist ein Grundanliegen unserer Schule, das Bewegungsangebot ständig auszubauen, zu erneuern und zu ergänzen. Diesem Zweck dient auch das GÖS-geförderte Projekt „Lernen und Bewegen im Erfahrungsraum Natur“. Zum Kauf von Geräten werden vorrangig Mittel des Fördervereins in Anspruch genommen. Seilchen und Bälle gelten als Eigentum der Klasse und sind den Klassenräumen aufzubewahren.

 

 

Leseförderung

In allen Klassen sind vielfältige Leseanlässe und Leseanreize zu realisieren. Dazu gehören

  • Klassenbibliothek
  • Lesenächte
  • Lesemütter (Klasse 1, 2)
  • Vorlesenachmittage mit Eltern (Klasse 1)
  • Sachbücherei
  • Bücherausleihe in der Schule (Schülerbücherei)
  • Verleihen von Leseurkunden und Ausstellung von Lesescheinen
  • Blockausleihe in der Pfarrbücherei
  • Dichterlesungen
  • Teilnahme an Lesewettbewerben
  • Internetplattform „Antolin“
  • Klassenlektüren (besonders in Klasse 3, 4)
  • Offene Unterrichtsformen, insbesondere Projektarbeit die Lesen als Informationsbeschaffung voraussetzen

 

 

Elternmitwirkung

Die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte bleiben von den besonderen Regelungen an der Grundschule Bilstein unberührt. Sie sind selbstverständlich verbindlich.

Elternmitarbeit ist in Kooperation mit den verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern sehr erwünscht. Insbesondere bieten sich Möglichkeiten der Mitarbeit von Eltern

  • bei der Radfahrprüfung
  • bei der Schulwegsicherung
  • an Projekttagen
  • bei der Selbstherstellung von Unterrichtsmaterial
  • bei der Materialbeschaffung im Kunstunterricht
  • bei schwierigen Vorhaben im Kunstunterricht
  • als Begleitung bei Klassenfahrten
  • bei Theaterfahrten
  • als Helfer beim Schulsportfest
  • bei Schulfesten
  • als Begleitung im Schwimm- und Sportunterricht, vorwiegend in den unteren Klassen
  • bei Einschulungsfeiern und Abschlussfeiern
  • bei Klassenfesten
  • bei aufwendigen Unterrichtsprojekten
  • beim Leselernprozess in der Anfängerklasse („Leseeltern“, siehe auch Leseförderung).

Vor der Einschulung bekommen die Eltern eine Broschüre über unsere Schule, die informiert, u.a. Auszüge aus diesem Schulprogramm enthält, aber auch die Aufgaben und Pflichten der Eltern benennt.