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Schulpflegschaft der Johannes-von-der-Hardt-Schule Bilstein 18.01.2012
Fürstenbergstraße 10, 57368 Lennestadt
Christof Schneider Rainer Vetter
Frau Schulministerin Sylvia Löhrmann persönlich Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Änderung des Schulgesetzes NRW – Stärkung der Grundschulen im ländlichen Raum
Erhalt der Grundschule Lennestadt-Bilstein
Ihr Zeichen: 223.2.02.02.02-90026/11
Sehr geehrte Frau Löhrmann, in unserer Schulpflegschaft hat es seit unserem letzten Schreiben
personelle Wechsel gegeben. Daher bitten wir unsere geänderten Kontaktdaten zu berücksichtigen.
Mittlerweile liegt das in der Mitteilung Ihres Herrn Rieth vom 29.11.2011 angekündigte Konzept zur
Sicherung einer 1. qualitativ hochwertigen und 2. wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich vor. Das Konzept besitzt sicherlich einige positive Ansätze, wird den Besonderheiten im ländlichen Raum
und insbesondere im Bereich der Stadt Lennestadt aber leider nicht gerecht.
Qualitativ hochwertige Schulversorgung
Nicht nur für uns und unsere Kinder, sondern für die gesamte Gesellschaft muss eine qualitativ hochwertige
Schulbildung höchste Priorität haben. Insofern ist es bedauerlich, dass es trotz wechselnder Landesregierungen offenbar nicht gelingt, weder den Rückstand zu den südlichen Bundesländern aufzuholen, noch das
Bildungsniveau früherer Jahrzehnte bei den Schulabgängern zu erreichen. Immerhin ist die vorgesehene Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes ein Schritt in die richtige Richtung. Hiermit wird anerkannt, dass es
vorteilhaft ist, wenn die Klassen nicht zu groß sind. Leider wird dieser Vorteil bezogen auf kleine Grundschulen bzw. kleine Standorte jedoch nicht in Ihrem Konzept aufgeführt. Nach den von Ihnen vorgestellten
Unterlagen werden lediglich die Nachteile kleiner Grundschulen beschrieben. Gerade für die kleineren Kinder sind übersichtliche Strukturen aber wichtig. Überschaubare Einheiten in vertrauter Umgebung und mit
sozialen Bezügen schaffen eine bessere Lernumgebung und starke Verbundenheit mit ihrer Heimat. Ohne diese Bindung wäre die im ländlichen Raum im Vergleich zu den Ballungsgebieten sicherlich wesentlich stärker
bestehende Bereitschaft zur Übernahme von Ehrenämtern kaum möglich. Ehrenamtskarten oder verschiedenen Aktionen für das Ehrenamt können bei weitem nicht die Motivation zur Übernahme gemeinnütziger Aufgaben schaffen,
wie die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem persönlichen Umfeld.
Neben dem eigentlichen Nutzen, den das Ehrenamt bringt, ergibt sich hieraus aber auch eine spürbare
Verbesserung des „Sozialen Lernens“. So kommt auch die Bertelsmann-Stiftung in ihrem Ergebnisbericht Deutscher Lernatlas 2011 zu dem Ergebnis, dass „…soziales Engagement in der ländlichen Fläche weiter verbreitet
ist, als in städtischen Gebieten. In ländlichen Regionen ersetzt freiwilliges soziales Engagement oftmals ein fehlendes institutionelles oder kommerzielles Angebot, leistet aber gerade deswegen einen relevanten
Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlergehen und sozialem Zusammenhalt.“
Diese bei uns noch funktionierenden Strukturen dürfen nicht durch die Schließung von Schulstandorten
zerstört werden.
Der im Konzept aufgeführte jahrgangsübergreifende Unterricht wird sicherlich eine gewisse Entlastung für
kleine Standorte bringen. Gleichwohl kann er nicht als „Allheilmittel“ angesehen werden. Die Qualität des jahrgangsübergreifenden Unterrichts und damit die Akzeptanz eines Teilstandortes werden wesentlich von der
Qualifikation der Lehrkräfte, der gemeinsam unterrichteten Fächer sowie der Größe zweier Jahrgänge in der Summe abhängen. Die vorgesehene Lehrerzuweisung bemisst sich aber nahezu ausschließlich an der Zahl der
Schüler. Dies führt natürlich zu den im Konzept beschriebenen Nachteilen kleiner Grundschulen. Insbesondere das Problem des kurzfristigen Personalausfalls ist nicht zu unterschätzen.
Aus diesem Grund bitten wir, zusätzlich zu der „zusätzlichen Leitungszeit“ bei dem Vorhandensein von Teilstandorten einen weiteren
Stellenzuschlag für kleine Standorte vorzusehen.
Wohnungsnahe Schulversorgung
Das vorliegende Konzept greift lokale Besonderheiten leider nicht auf. Unsere Grundschule liegt im Gebiet
der früheren Gemeinde Kirchveischede. Im Wege der kommunalen Neugliederung wurde die Gemeinde Kirchveischede aufgelöst und mit anderen Gebieten zur neuen Lennestadt zusammengefasst. Aufgrund dieser Besonderheit gibt
es in Lennestadt keinen historisch gewachsenen Zentralort sondern zahlreiche Siedlungsbereiche mit eigenen Strukturen, die durch die geographische Lage im Bergland des Sauerlandes noch verstärkt werden. Anders als
in vielen anderen Kommunen vergleichbarer Größe, die über nur einen oder wenige Zentralorte verfügen, sind daher für eine wohnortnahe Grundschulversorgung in Lennestadt mehr Schulen bzw. Schulstandorte erforderlich.
Auch der in ländlichen Gebieten geringer verkehrende ÖPNV ist ein Nachteil. Derartige Situationen werden in Ihrem Konzept leider überhaupt nicht berücksichtigt.
Dies ist umso bedauerlicher, da es sich bei der Grundschule Bilstein bereits um die letzte Schule im
Gebiet der alten Gemeinde Kirchveischede handelt und auch die neue Stadt Lennestadt mit der Schließung von zwei Grundschulen in den vergangenen zwei Jahren bereits einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an die
sinkenden Schülerzahlen geleistet hat. Für eine wohnortnahe Schulversorgung in den Lennestädter Dörfern Bilstein, Kirchveischede, Bruchhausen, Schmellenberg und Einsiedelei ist der Erhalt der Grundschule
Bilstein unabdingbar.
Das Konzept sieht in der Zielrichtung vor, dass „die speziellen Bedürfnisse des ländlichen Raumes
besonders zu berücksichtigen sind“ und „kleinere Kommunen aufgrund ihrer Siedlungsstruktur einen größeren Spielraum für die Klassenbildung erhalten“. In der vorgesehenen Umsetzung des Konzeptes wird zwar den
kleineren Kommunen eine Aufrundung bei der Anzahl der zulässigen Eingangsklassen zugebilligt, bei den Verhältnissen in der Stadt Lennestadt, die aufgrund der besonderen Strukturen aber vergleichsweise viele
Grundschulstandorte vorhalten muss, um eine wohnortnahe Schulversorgung aufrecht zu erhalten, ist dies aber nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Aus diesem Grund bitten wir eindringlich darum, statt der im Konzept vorgesehenen Fixierung auf die Schülerzahlen auch historische,
siedlungstechnische und geographische Besonderheiten zu berücksichtigen und Verbesserungen für betroffene Kommunen wie Lennestadt zu ermöglichen.
Kosten
Als Eltern sind wir uns bewusst, dass die in den letzten Jahrzehnten angehäuften öffentlichen Schulden
irgendwann zurück gezahlt werden müssen. Die Verbindlichkeiten werden unsere Kinder noch stark belasten. Daher sind wir an einer disziplinierten Haushaltsführung sehr interessiert. Gleichwohl muss einer guten
Ausbildung der nur noch wenigen in NRW aufwachsenden Kinder aber höchste Priorität beigemessen werden. Kurzfristig bedeuten unsere Wünsche keine Entlastung für den Landeshaushalt. Hier sollten Sie jedoch langfristig
über einzelne Wahlperioden hinaus denken. Zukünftig können Einnahmen für die öffentlichen Haushalte nur gesichert werden, wenn den verbleibenden Kindern die optimale Förderung ermöglicht wird. Nicht zuletzt wird die
Förderung des ländlichen Raumes durch verstärkte ehrenamtliche oder familiäre Bindungen die öffentlichen (Sozial-)Haushalte vor dem Hintergrund der Vergreisung der Gesellschaft entlasten.
Wir bitten daher darum, die „Demographiegewinne“ aus dem Bereich der Grundschulen in den Grundschulen zu belassen und nicht durch andere Vorhaben im Schulsystem aufzuzehren.
Johannes-von-der-Hardt-Schule Bilstein
Es wird nun deutlich, dass die dauerhafte Fortführung unserer Johannes-von-der-Hardt Grundschule als
eigenständige Schule trotz ihrer über 360jährigen Geschichte mangels ausreichender Schülerzahlen nicht mehr möglich sein wird. Wir gehen aber aufgrund der aktuellen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Lennestadt davon aus, dass das vorhandene, kürzlich erst umfangreich energetisch sanierte Gebäude zumindest als Teilstandort einer anderen Grundschule weiter genutzt werden kann. Hauptstandort wird vermutlich
eine Grundschule, die, für sich alleine betrachtet, in den nächsten Jahren bei den jeweiligen Einschulungsjahrgängen eine Zweizügigkeit erwarten lässt. Nach den vorliegenden Einwohnerstatistiken bis zum
Schuljahresbeginn 2017/18 werden die Zahlen der Erstklässler speziell in unseren Orten aber sehr starken Schwankungen unterworfen sein. Für diese Konstellationen sind flexible Regelungen zu ermöglichen, die auch
eine dringend erforderliche mehrjährige Schulplanung zulassen. Das Problem liegt vor allem darin, dass ein zahlenmäßiger Ausgleich der Schüler zwischen zwei Standorten in unserer ländlichen Region in der Realität,
zum einen wegen der räumlichen Entfernungen, zum anderen aufgrund der unzureichenden Möglichkeiten des ÖPNV, nicht möglich ist.
Insgesamt halten wir eine Beschulung unserer Kinder anderenorts für nicht zumutbar. Gleichzeitig werden
die Eltern aus anderen traditionellen Einzugsbereichen anderer Grundschulen mit einer Beschulung ihrer Kinder an unserem Standort aus vergleichbaren Gründen nicht einverstanden sein.
Wir möchten daher, dass uns in der beschriebenen Situation mindestens eine Zweieinhalbzügigkeit für mehrere Jahre zugestanden wird, die
nicht zu Lasten anderer Schulen im Stadtgebiet gehen darf.
Leider konnten wir, bzw. unsere Vorgänger in der Schulpflegschaft, Ihnen unsere Probleme
bislang nicht persönlich vortragen. Wir würden uns aber sehr freuen, wenn Sie uns hierzu noch eine Gelegenheit geben würden. Informationshalber lassen wir Ablichtungen dieses Schreibens
den Landtagsfraktionen, die dem Schulkonsens im Oktober 2011 zugestimmt haben, zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf
LANDTAG
NODRHEIN-WESTFALEN
15. WAHLPERIODE
Konzept zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen (Auszug)
Spannungsfeld bei der Frage der Grundschulstandorte
In Zeiten rückläufiger Schülerzahlen besteht insbesondere im Grundschulbereich
ein Zielkonflikt zwischen der Erhaltung einer möglichst wohnungsnahen Schulversorgung sowie der qualitativ hochwertigen Erfüllung des pädagogischen Auftrages durch die Schulen. Rückläufige Schülerzahlen führen
entweder zu Standortschließungen oder zu kleiner werdenden Standorten.
Ein Spannungsfeld ergibt sich insbesondere zum einen durch den
nachvollziehbaren Elternwunsch, auch kleine Schulstandorte zu erhalten, und zum anderen aus den bestehenden Schwierigkeiten, auch
kleinen Schulen unter finanzierbaren Bedingungen eine qualitativ hochwertige Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages zu ermöglichen. Die nachstehenden konzeptionellen Überlegungen sind unter Berücksichtigung dieses
besonderen Spannungsfelds zu betrachten. Den Kommunen wird landeseinheitlich ein möglichst weitgehender rechtlicher Spielraum für den Erhalt von Schulstandorten eingeräumt, um dem verfassungsmäßig garantierten Recht
auf kommunale Selbstverwaltung hinreichend Rechung zu tragen.
Kleine Grundschulen haben ungünstige Voraussetzungen für eine zielführende Schulorganisation, die selbst mit zusätzlichen Ressourcen nicht vollständig kompensiert werden können. Im Vergleich zu größeren Schulen ist es für
sie schwieriger,
- die Schul- und Unterrichtsentwicklung unter Nutzung der unterschiedlichen
Kompetenzen innerhalb eines angemessen großen Lehrerkollegiums voran zu bringen,
- die gesamte fächerspezifische Bandbreite abzudecken,
- ein zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und
kontinuierlicher Klassenleitungen erforderliches ausgewogenes Verhältnis von Vollzeit- und Teilzeitkräften zu erzielen,
- auf kurzfristige Ausfälle von Personal zu reagieren.
Aus diesen Gründen haben kleine Schulen verglichen mit größeren Systemen oftmals Nachteile, ihrenSchülerinnen und Schülern ein qualitativ gleichwertiges und ebenso vielfältiges pädagogisches Angebot zu unterbreiten.
Standorte, in denen die Zahl der Schülerinnen und Schüler nicht ausreicht, um
eine regelungskonforme Klasse mit mindestens 15 Schülerinnen und Schülern (Untergrenze) zu bilden, können eine Umstellung auf jahrgangsübergreifenden Unterricht vornehmen, um
weiterhin in der Perspektive als Teilstandort fortgeführt werden zu können. Voraussetzung hierfür ist ein von der Schulaufsicht gebilligtes pädagogisches Konzept für die gesamte Schule. Für standortspezifische Regelungen gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Bei einer Umstellung auf jahrgangsübergreifenden Unterricht darf die Untergrenze von 15 im Jahr der Umstellung einmalig in der Eingangsklasse um 2 Schülerinnen und Schüler und im Aufwuchs einmalig in der 3. Klasse unterschritten werden, wenn sichergestellt ist, dass nach Umstellung auf jahrgangsübergreifenden Unterricht nachhaltig regelungskonforme Klassen gebildet werden können. Die Regelungen in Nr. 2.5 sowie die Regelungen in Nr. 3 (Kommunale Klassenrichtzahl) sind dabei zu beachten.
Beispiel: Ein Teilstandort oder die letzte Grundschule einer
Gemeinde hat nur noch insgesamt 14 Schülerinnen oder Schüler für die Bildung einer Eingangsklasse. Auch in den nächsten Jahren
werden ähnliche Schülerzahlen erwartet. Der Schulträger möchte den Standort durch die Umstellung auf jahrgangsübergreifenden Unterricht erhalten. Ein entsprechendes Konzept für die gesamte Schule wird von der
Schulkonferenz beschlossen.
Im Jahr der Umstellung kann die Eingangsklasse ausnahmsweise mit 14 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Im nächsten Schuljahr wird diese Klasse durch Neueinschulung von angenommenen 14 Schülerinnen und Schülern mit 28 Schülerinnen und Schülern
jahrgangsübergreifend fortgeführt. Im darauf folgenden Schuljahr kann ausnahmsweise für ein Schuljahr eine 3. Klasse mit
angenommenen 14 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Im anschließenden Schuljahr wird auch diese Klasse mit 28
Schülerinnen und Schülern jahrgangsübergreifend fortgeführt. Dauerhaft gibt es unter den getroffenen Annahmen an diesem Standort zwei Klassen mit (etwa) 28 Schülerinnen und Schülern mit jahrgangsübergreifendem Unterricht.
Schulen mit mindestens 92 Schülerinnen und Schülern können als eigenständige
Schulen fortgeführt werden. Die letzte Grundschule in einer Kommune kann mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der Regeln zu Klassenbildung (vgl. Nr. 2) als eigenständige Schule fortgeführt
werden.
Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern in Kommunen mit mehr als einer Grundschule können nur als Teilstandort einer anderen Grundschule fortgeführt werden. Den Schulträgern wird für die Umsetzung dieser
Regelung im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung eine fünf jährige Übergangsfrist eingeräumt. Innerhalb dieser Frist können die betroffenen eigenständigen Schulstandorte schrittweise in Teilstandorte umgewandelt
oder geschlossen werden. Ab dem Schuljahr 2018/19 gilt diese Regelung dann uneingeschränkt.
Teilstandorte mit weniger als 46 Schülerinnen und Schülern können
nicht aufrecht erhalten werden.
Verband Bildung und Erziehung
Landesverband NRW
z. Hd. Herrn Beckmann
Westfalendamm 247
44141 Dortmund
29.09.11
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Beckmann,
mit großem Interesse haben wir die aktuelle Berichterstattung in
den Medien über die Grundschulsituation in NRW verfolgt. Wir möchten uns ausdrücklich bei Ihnen bedanken, dass Sie die Diskussion angestoßen haben. Nach unseren Erfahrungen wurden die bisherigen Schulschließungen
immer nur als örtliche Angelegenheit angesehen, so dass die Thematik nahezu ausschließlich nur in der jeweiligen lokalen Presse aufgegriffen wurde und überörtlich kaum gesehen wurde.
Auch unsere Grundschule im Lennestädter Ortsteil Bilstein droht das Aus. Der aktuelle Einschulungsjahrgang verfügt nur noch über 17
Kinder. Auch in den nächsten Jahren wird die Mindestgröße von 18 Kindern nicht mehr erreicht. Aus diesem Grund droht durch den Druck der Aufsichtsbehörde eine Schließung der Schule bereits zum nächsten Schuljahr.
Immerhin sind wir in der glücklichen Situation, dass die Stadtverordnetenversammlung im Juni d. J. der Stadt Lennestadt einstimmig den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beauftragt hat, alles zum Erhalt des
Schulstandortes zu unternehmen. Nach derzeitiger Rechtslage und örtlicher Situation kann der Standort aber wahrscheinlich nur als Teilstandort weitergeführt werden, wenn es gelingt, auch Schüler aus anderen Gebieten
aufzunehmen. Ob dies gelingt, ist jedoch noch fraglich.
Wir sind daher, aber auch aus pädagogischen Gründen, sehr daran interessiert, dass die aktuelle Änderung des Schulgesetzes NRW dafür
genutzt wird, in den Grundschulen auch kleinere Klassen zu ermöglichen und die Schüler-Lehrerrelation deutlich zu verbessern.
Mit im Wesentlichen deckungsgleichen Argumenten wie denen aus Ihrer Pressemitteilung bzw. vor allem Ihrem Interview in der Lokalzeit
Südwestfalen am 28.09.11 zur Grundschulsituation in Kirchhundem-Würdinghausen, haben wir uns in den Sommermonaten an die Landesregierung und die Fraktionen gewand.
Ob, in welchem Umfang und wann diese Argumente zum Nutzen der Grundschulen umgesetzt werden, ist für uns leider noch nicht absehbar.
Sofern Antworten erfolgt sind, waren diese unter Hinweis auf die (Personal-)Kosten eher zurückhaltend oder nur allgemein gefasst.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen Grundschulen in anderen Landesteilen bekannt sind, die sich in einer ähnlichen Situation wie unsere
Schule befindet. Vielleicht können Sie uns davon einige benennen, um uns mit diesen ggf. austauschen zu können.
Zur grundsätzlichen Problematik kommt bei uns erschwerend hinzu, dass der Schulleiter in Bilstein bald pensioniert wird. Da die
Leitungsstellen offenbar mangels Interessenten kaum noch neu besetzt werden können, wird dies die Handlungsspielräume unserer Schule weiter einengen. Wir stehen daher vor der Frage, ob es ratsam ist, bereits jetzt
einen Schulverbund einzugehen oder besser die weitere Entwicklung in der Gesetzgebung abzuwarten. Über Ihre Einschätzung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Brief an Politiker und Behörden
Zukunft der Grundschulen im ländlichen Raum
Grundschule Bilstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedingt durch die demographische Entwicklung stehen viele Grundschulen im ländlichen Raum vor dem Aus. Dieses Schicksal droht auch der
Johannes-von-der-Hardt Schule in Lennestadt-Bilstein. Die Schülerzahl- derzeit bei 85 – ist rückläufig und es droht die Schließung der Schule zum Ende des nächsten Schuljahres.
Die Auflösung der Schule stößt auf entschiedenen Widerstand der Bevölkerung und des Schulträgers. Alle Betroffenen, insbesondere die Eltern
der Wohnorte Bilstein, Kirchveischede, Bruchhausen und Schmellenberg, können es nicht verstehen, dass eine ausgezeichnet funktionierende Schule verschwinden soll.
Unsere Kinder gehen äußerst gerne in diese Schule.
Die Schule hat eine sehr aktive Elternschaft, die bei Projekten, aber auch regelmäßig bei der Leseförderung, aktiv im Unterricht mitwirkt.
Auch die Gestaltung des Schulgebäudes sowie des Pausenhofes/Spielplatz geht allein auf die Initiative der Elternschaft zurück. Die Schule verfügt über eine recht neue Turnhalle, eine großzügige Innenrenovierung
erfolgte noch 2007 und das gesamte Schulgebäude wurde erst im Jahr 2010 den heutigen Anforderungen entsprechend isoliert.
Vom Output her betrachtet gibt es für das Ende der Schule keinen Grund.
Grundsätzlich wünschen wir einen Erhalt der Selbständigkeit. Hierfür
bedarf es unseres Erachtens lediglich folgender Zugeständnisse seitens der Schulaufsicht:
- Personalzuschlag von 30 % für Differenzierungszwecke
- Garantie der Zuordnung von vier Lehrkräften
Als Alternative für den Erhalt einer eigenständigen Schule können wir uns aber auch einen Schulverbund mit einer anderen Grundschule
vorstellen. Für den Erhalt unserer Schule als Teilstandort in einem Schulverbund fordern wir die Möglichkeit des klassenübergreifenden Unterrichts, auch wenn dies an der größeren Schule im Verbund nicht praktiziert
wird. Wir erwarten, dass die Schülerzahlen in einigen Jahren wieder steigen, so dass wieder einzügig unterrichtet werden kann.
Unseres Erachtens werden die Schulen im ländlichen Raum massiv benachteiligt. Die strengen Vorgaben an eine Mindestgröße von Schülerzahlen
für eine Klasse oder auch der Lehrerquotient im Verhältnis Schüler/Lehrer ist wenig zielführend. In (groß)städtischen Gebieten sind die Schulstrukturen wesentlich anders. Selbst bei einer Schulschließung sind dort
meistens noch andere Schulen in der näheren Umgebung vorhanden. In ländlichen Gebieten bedeutet dies üblicherweise aber lange Schulwege. Der gerne genutzte Politikerspruch „kurze Beine brauchen kurze Wege“ findet
damit keine Umsetzung.
In
allen politischen Stellungnahmen wird das Bildungsniveau der heutigen Schüler kritisiert. Alle Parteien haben ihre Ideen, wie Pisa-Ergebnisse verbessert werden können. Unmengen an Energie wird in ideologische Programme investiert, aber das Nächstliegende – kleine Klassen und ausreichende Lehrer besonders an Grundschulen – scheint niemanden zu interessieren. Hier sind umgehend Verbesserungen zu schaffen. Das Kostenargument hat hiergegenüber zurück zu stehen. Schließlich hilft eine gute Förderung der Kinder besonders in den prägenden ersten Jahren der Schulzeit, diesen eine zukünftige Ausbildung zu ermöglichen und der Gesellschaft damit nicht dauerhaft zur Last zu fallen.
Das Verschwinden der Grundschulen aus kleineren Orten bedeutet für diese einen nicht auszugleichenden Verlust für die zukünftige
Entwicklung. Bereits jetzt
muss dafür Sorge getragen werden, dass die Orte attraktiv für neue Bürger bleiben und nicht veröden. Mit verschiedenen Programmen, z. B. dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, sollen die Dörfer lebenswert bleiben. All diese Maßnahmen werden vor dem Hintergrund einer kurzsichtigen Schulpolitik torpediert. Dies gilt leider auch für den immer wieder geforderten ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger.
Wir bitten Sie deshalb, sich insgesamt für die jetzigen und zukünftigen Grundschüler im ländlichen Raum einzusetzen, um kurzfristig die
rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich zu verbessern. Für unsere eigene Grundschule, die übrigens bereits im Jahr 2003 ihr 350jähriges Bestehen feierte, bitten wir daher durch ihre Einflussmöglichkeiten zur
Bestandssicherung beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Brief an heimische Vereine
Elternschaft Grundschule Bilstein - Tamara Heermann, Am Radenberg 21, 57368 Lennestadt
22.06.11
An die Vereine in
Kirchveischede und Bilstein
Grundschule Bilstein - Es geht um die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedingt durch die demographische Entwicklung stehen viele Grundschulen im ländlichen Raum vor dem Aus. Dieses Schicksal droht auch der
Johannes-von-der-Hardt Schule in Bilstein. Die Schülerzahl ist rückläufig und es droht daher die Schließung der Schule zum Ende des nächsten Schuljahres.
Natürlich sind neben den Kindern primär die Eltern der jetzigen und zukünftigen Grundschüler betroffen. Aber nicht nur diese. Eine
Schließung der Schule würde auch für unsere Dörfer insgesamt und damit auch für die Vereine negative Folgen haben.
Gerade die kleinen Grundschulen bedeuten nicht nur Wissensvermittlung, sondern diese sind auch sozialer Treffpunkt und fördern daher
Identifikation der Kinder mit ihren Dörfern und deren Bewohnern. Die Bereitschaft der Kinder, sich später ehrenamtlich in den Vereinen zu engagieren, findet hier oftmals eine erste Grundlage.
Schulen sind wesentliche Standortfaktoren. Wo die Schule schließt, „stirbt“ der Ort. Allein durch reizvolle Lage und schöne Fachwerkhäuser
wird es zukünftig kaum gelingen, neue Einwohner anzuziehen. Nicht nur der Wert der Immobilien wird hierdurch sinken. Auch ist zu befürchten, dass weitere Kaufkraft in andere Orte abfließt, wenn Eltern ihre Einkäufe
mit dem Weg ihrer Kinder nach Altenhundem oder Grevenbrück verbinden, oder dass Kinder durch ihre Kontakte zu Freunden aus anderen Orten nicht mehr unseren Vereinen, sondern beispielsweise der TSG Lennestadt oder
dem Musikverein Grevenbrück beitreten.
Wir würden uns daher sehr freuen, wenn auch Sie sich aktiv für den Erhalt unserer über 350 Jahre alten Schule einsetzen würden.
Von ähnlichen Problemen sind aber auch andere Grundschulen „auf dem Land“ betroffen. Unser Ziel ist es daher, die schulgesetzlichen
Regelungen auf Landesebene dahingehend zu ändern, dass die bisherige Mindestanzahl von 18 Kindern für einen Einschulungsjahrgang deutlich gesenkt wird. Außerdem soll die Relation von einer Lehrerstelle auf rund 24
Schüler zu Gunsten kleinerer Klassen gesenkt werden. In anderen Bundesländern ist dies bereits möglich. In NRW kann dieses Ziel aber nur erreicht werden, wenn noch vor den anstehenden Sommerferien eine breite
Unterstützung erfolgt.
Vielleicht ist es Ihnen möglich, über die Verbände, denen die meisten Vereine unserer Dörfer
angeschlossen sind, eine Multiplikatorenwirkung zu erzielen. Hilfreich wären aber vor allem auch Ihre eigenen Schreiben an die Landesregierung/-ministerien oder die Landtagsfraktionen bzw. Parteien. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Problematik des Schulsterbens im ländlichen Raum auch unter anderen Gesichtspunkten als nur aus Sicht der Eltern in das Bewusstsein der Entscheidungsträger zu rücken.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung zum Erhalt einer möglichst
eigenständigen Grundschule in Bilstein verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Brief an Minischulen in den benachbarten Kreisen, die von Schließung bedroht sind
Elternschaft Grundschule Bilstein
Tamara Heermann, Am Radenberg 21, 57368 Lennestadt, Tel.: 02721/80896
Christopher Bröcher, Im Saal 7, 57368 Lennestadt, Mail: christopherbroecher@web.de
30.06.11
An die Schulleitung und Elternvertreter der
Schließung von Grundschulen im ländlichen Raum
Sehr geehrte Schulleitung, sehr geehrte Elternvertreter,
viele Schulen sind von rückläufigen Schülerzahlen betroffen. Da viele Grundschulen im ländlichen Raum nur einzügig geführt werden, bedeutet
dies oftmals den Verlust der Eigenständigkeit in einem Schulverbund oder gar eine Schließung der Schule.
Allein im Bereich der Stadt Lennestadt wurden innerhalb von nur zwei Jahren zwei Schulen in den Dörfern geschlossen. Darüber hinaus droht
unserer Schule in Bilstein zum Schuljahr 2012/2013 das gleiche Schicksal. Unabhängig von der Qualität der betroffenen Schulen fährt die Schulaufsicht zumindest im Regierungsbezirk Arnsberg
einen harten Kurs gegenüber den offenbar nicht geliebten Dorfschulen. Zwar verweist diese gerne auf die Zuständigkeit der Kommunen, wenn es um die konkrete Entscheidung geht, ob eine Schule geschlossen wird oder zumindest der Standort als Verbund erhalten bleibt. Durch die Lehrerzuweisung besteht jedoch ein Druckmittel, welches kaum einen Entscheidungsspielraum für die Kommunen lässt.
In der überregionalen öffentlichen Berichterstattung geht es beim Thema Schulpolitik leider überwiegend nur um ideologische
Auseinandersetzungen hinsichtlich der weiterführenden Schulen. Relativ unbemerkt und meistens nur in den jeweiligen lokalen Medien wird über die Schließung von Grundschulen berichtet.
Damit möchten wir uns nicht abfinden. Unser Ziel ist eine Änderung der schulgesetzlichen Regelungen zur Stärkung der kleinen Grundschulen,
wie es auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Dabei geht es uns vor allem um folgende Punkte:
- Deutliche Verringerung der Mindestklassenstärke von derzeit 18 Kindern.
- Herabsetzung der Anzahl von derzeit rund 24 Schülern pro voller Lehrerstelle bzw. Stellenzuschlag bei
kleinen Schulen.
- Bei vorübergehenden „schwachen Jahrgängen“ dennoch Erhalt der Schulen.
- Verstärkte Festeinstellung von Lehrern und damit Verringerung der ständigen Lehrerwechsel.
Leider ist es schwierig, eine größere Öffentlichkeit für das Thema zu erreichen, da oftmals nur die eigene Schule bzw. das eigene Dorf
im Fokus steht. Außerdem können wir derzeit kaum abschätzen, wie viele Grundschulen tatsächlich akut bedroht sind. Aus diesem Grund sind wir auf der Suche nach weiteren betroffenen Schulen oder auch unabhängig
hiervon nach Personen, die mit uns gemeinsam die Änderungen der Schulgesetze erreichen wollen. Nur so sehen wir eine Möglichkeit, nicht nur einen wohnortnahen Unterricht zu ermöglichen sondern unseren Dörfern
insgesamt eine Zukunft zu geben. Auf die Vorteile übersichtlicher Schulstrukturen und die Unterschiede zu der Situation in den Ballungsräumen braucht an dieser Stelle sicherlich nicht weiter eingegangen werden.
Falls Sie unser Anliegen teilen, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit entsprechenden Forderungen direkt an die Landesregierung richten
oder auch den Kontakt zu uns suchen, um sich auszutauschen oder ggf. gemeinsame Aktionen besprechen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschriftenaktion
Etwa 600 Unterschriften sind mit der unten stehenden Liste in Kirchveischede und Bilstein zusammen gekommen. Die Unterschriften werden der Ministerpräsidentin
Nordrhein-Westfalens, Hannelore Kraft zugesandt. Kopien erhalten die Schulministerin Sylvia Lörmann sowie der Bürgermeister der Stadt Lennestadt, Stefan Hundt.
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Erhalt der kleinen Grundschulen im ländlichen Raum - Grundschule Bilstein
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30.08.11
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Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen sind viele Grundschulen besonders im ländlichen Raum im
Bestand gefährdet. Hiervon ist auch die Grund-
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schule Bilstein betroffen. Ich unterstütze mit meiner Unterschrift gegenüber der Stadt
Lennestadt das Anliegen, die Grundschule Bilstein langfristig
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zu erhalten. Gleichzeitig fordere ich die Landesregierung und die am
"Schulkonsens" beteiligten Landtagsfraktionen auf, die anstehende Änderung
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des Schulgesetzes zu nutzen, sich insgesamt für eine Stärkung insbesondere der kleinen
Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen. Dabei
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sind zum einen Regelungen zu treffen, die die Erfordernisse an die Mindestgröße von Klassen
deutlich senken und zum anderen den kleinen
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Schulen über den herkömmlichen Verteilungsschlüssel zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stellen.
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Name, Vorname
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Straße, Hausnummer
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PLZ, Ort
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Unterschrift
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