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Information des Gesundheitsamtes zum Thema:
Kopfläuse

Kopfläuse sind flügellose Insekten. Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und
ernähren sich von Blut, das sie - nach einem Stich - aus der Kopfhaut saugen.
Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Diese befinden sich in durchsichtigen Hüllen, die am Haaransatz festkleben und Nissen genannt werden.
Aus den Eiern schlüpfen binnen 7 Tagen Larven. Danach werden die Nissen heller und
besser sichtbar. Mit dem Wachstum des Haars entfernen sie sich ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut und können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar
kleben. Die Larven werden in den ersten 7 Tagen nicht übertragen und entwickeln sich binnen 10 Tagen zu geschlechtsreifen Läusen.
Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt
von Kopf zu Kopf übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle 2 - 3 Stunden auf
eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätesten nach 55 Stunden.
Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Im Gegensatz zu ihren Verwandten, den
Filzläusen, die am Körper leben, und den Kleiderläusen, spielt mangelnde Hygiene beim „Erwerb“ von Kopfläusen keine Rolle. Durch Kopfläuse werden in Europa keine
Krankheitserreger wie Viren oder Bakterien übertragen. Allerdings verursachen Kopfläuse lästigen Juckreiz und - infolge des Kratzens - entzündete Wunden auf der Kopfhaut.
Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen
zu untersuchen. Am besten scheiteln Sie das Haar mit einem feinen Kamm und suchen unter guter Beleuchtung streifenweise die Kopfhaut und den Kamm mit einer Lupe ab.
Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken nachsehen.
Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink. Deshalb findet
man eher einmal Nissen. Nur wenn diese Nissen weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, könnten sich noch lebende Läuselarven darin finden. Beweisend für einen
Kopflausbefall ist allein das Auffinden lebender Läuse.
Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden,
sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem Mittel gegen Kopfläuse durchführen.
In diesem Fall sind Sie auch zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder
sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet. Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, denn Ihr Kind kann bereits am Tag nach einer korrekten Behandlung die Einrichtung auch ohne ärztliches Attest wieder besuchen.
Insektizidhaltige Mittel zur Abtötung von Kopfläusen (im folgenden „Läusemittel“
genannt) sind äußerlich anzuwendende Lösungen, Shampoos oder Gele. Die insektentötenden („insektiziden“) Substanzen aus der Gruppe der Pyrethroide
gewährleisten bei korrekter Anwendung einen Behandlungserfolg. Dies wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigt.
Insektizidfreie Mittel, Heißlufthauben, Saunabesuche und andere Hausmittel sind
unzuverlässig. Leider sind die gut wirksamen Läusemittel in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht anwendbar. Die Behandlung von Schwangeren, Säuglingen und
Kleinkindern sollte ohne Chemie, d.h. durch Auskämmen des mit 3%-iger Essiglösung angefeuchteten Haars (2 x wöchentlich über 4 Wochen) oder unter ärztlicher Anleitung
erfolgen. Auch bei Kopfhautentzündung sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden.
Ansonsten spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie.
Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird.
Läusemittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Sie können sich die Mittel auch vom
Arzt verordnen lassen; in diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten. Es stehen mehrere insektizidhaltige Läusemittel zur Verfügung, über die Sie Ihr Arzt oder Apotheker gerne berät.
Allerdings können Läuseeier eine korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben.
Deshalb ist eine zweite Behandlung nach 8 - 10 Tagen erforderlich, um die Läuseplage sicher loszuwerden. In diesem Zeitraum sind alle Larven aus den
verbliebenen Eiern geschlüpft, haben den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und selbst noch keine Eier gelegt.
Nissen, die nach der ersten Behandlung („Haarwäsche“ mit dem Läusemittel) vorhanden
sind, stellen keinen Grund dar, einem Kind den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung zu verwehren, wenn eine zweite Behandlung vorgesehen ist. Nissen, die auch nach der
zweiten Haarwäsche am Haar kleben geblieben sind, sind in aller Regel „leer“. Dennoch sollten sie zur Vorsicht entfernt werden.
Zusätzlich ist eine Reinigung der Kämme, Haar- und Kleiderbürsten, Fußböden und
Polstermöbel erforderlich. Weiterhin empfehlen wir, Handtücher, Leib- und Bettwäsche, Kleidung und Plüschtiere bei 60° zu waschen und im Wäschetrockner trocknen oder
chemisch reinigen zu lassen. Auch Überwärmen (+45°C über 60 Minuten) oder Unterkühlen (-15°C über 1 Tag) oder Abschließen über 1 Woche in einem Plastiksack vernichtet Kopfläuse.
Eltern /Sorgeberechtigte sind gemäß § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall zu machen.
--------------------------------Bitte hier abtrennen und in der Schule abgeben------------------------------------------
Erklärung der Eltern / Sorgeberechtigten des Kindes
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[ ] Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht und keine Läuse oder Nissen gefunden.
[ ] Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht, Läuse / Nissen
gefunden und habe denKopf mit einem insektenabtötendem Mittel wie vorgeschrieben behandelt. Ich versichere, dass ich nach 8 - 10 Tagen eine zweite Behandlung durchführen werde. Ich habe die
oben genannten Gegenstände in unserer Wohnung entlaust.
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Datum Unterschrift eines Elternteils / Sorgeberechtigten
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